Vermächtnis (Legat)
Sie können der Stiftung genau bezeichnete Vermögenswerte vermachen, zum Beispiel einen fixen Betrag oder bestimmte Sachwerte wie Immobilien, Wertpapiere oder Rechte. Der Vermächtnisnehmer kann sich im Gegensatz zu den Erben nicht in den Erbgang einmischen und das Vermächtnis lediglich annehmen oder ablehnen.
Beispiel: «Ich vermache der Stiftung SOS-Kinderdorf Schweiz, Hessstrasse 27A, 3097 Liebefeld, CHF 30 000.–.»
SOS-Kinderdorf als Miterbe
Sie wollen der Stiftung einen prozentualen Anteil Ihres Vermögens vermachen. In diesem Fall wird SOS-Kinderdorf ein Mitglied der Erbengemeinschaft und hat gleiche Rechte und Pflichten wie der gesetzliche Erbe.
Beispiel: «Ich setze für die Hälfte meines Nachlasses die Stiftung SOS-Kinderdorf Schweiz in Liebefeld ein. Für die andere Hälfte setze ich meine gute Freundin Anna Muster als Erbin ein.»
SOS-Kinderdorf als Alleinerbe
Wenn keine pflichtteilgeschützten Erben existieren, können Sie frei über Ihre Erbschaft verfügen.
Beispiel: «Ich setze die Stiftung SOS-Kinderdorf Schweiz in Liebefeld als Universalerbin meines gesamten Vermögens ein.»
Oder im Falle von Pflichtteilsansprüchen:
Beispiel: «Ich setze die Stiftung SOS-Kinderdorf Schweiz, Hessstrasse 27A, 3097 Liebefeld, als Erbin für die gesamte frei verfügbare Quote ein.»