Testamente 

Wer über sein Leben hinaus Gutes bewirken will und unschlüssig ist, was einmal mit seinem Erbe geschehen soll, kann die Stiftung SOS-Kinderdorf Schweiz testamentarisch bedenken. Als gemeinnützige Organisation ist unsere Stiftung grundsätzlich von der Erbschaftssteuer befreit.

Sie können sich auch schriftlich an SOS-Kinderdorf wenden. Ihre Anfrage wird in jedem Fall vertraulich behandelt.

Stiftung SOS-Kinderdorf Schweiz
Hessstrasse 27A
Postfach
3097 Liebefeld

Ihre Ansprechperson:
Claudia Lehnherr
Tel. 031 979 60 60       
Fax 031 979 60 61
claudia.lehnherr@sos-kinderdorf.ch

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