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12.07.2021 Aktuelles Alle Konflikte vermeiden: Pflichtteil, Erbe und mehr

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Auch in den harmonischsten Familien führen Fragen rund um Pflichtteil, Erbe und andere Regelungen oft zu Konflikten.

Der Verlust eines geliebten Menschen und die Trauer machen einen Erbgang zu einer hochsensiblen Angelegenheit. Rechtsanwältin Regula Bergsma, Expertin für Nachlassplanung bei der BDO AG, erklärt, wie Familienkonflikte vermieden werden können.

Regula Bergmsa im Interview über Erbe, Pflichtteil und weitere Themen

Was sind die häufigsten Ursachen für Erbstreitigkeiten?

Diese liegen häufig weit zurück. Oft sind sie auf Konflikte zurückzuführen, die in der Familie bereits zu Lebzeiten des Verstorbenen offen oder latent vorhanden waren und bei der Erbteilung zu Tage treten. Auch in Patchwork-Familien, bei denen Kinder des Erblassers aus verschiedenen Beziehungen am Nachlass beteiligt sind, führt das häufig belastete Verhältnis der Kinder verschiedener Partner unter sich und zum verstorbenen Elternteil bei dessen Tod zu Streit.

Welche negativen Konsequenzen können durch einen Erbstreit entstehen?

Einigen sich die gesetzlichen und eingesetzten sowie allfällige übergangene pflichtteilsgeschützte Erben über die Verteilung des Nachlassvermögens nicht, droht ihnen ein Prozess, der jahrelang dauern und hohe Kosten verursachen kann. Ein Teil des Nachlassvermögens geht an die Gerichte und Anwälte verloren. Auch ist die psychische Belastung solcher Konflikte, die häufig alte Wunden aufreissen, nicht zu unterschätzen.

Pflichtteil, Erbe: Wie ist vorzugehen, um einen Erbstreit zu vermeiden?

Je genauer der Erblasser die Verteilung seines künftigen Nachlasses geregelt hat, desto geringer ist das Risiko von Auseinandersetzungen unter den Erben. Dies ist durch einen Erbvertrag oder ein Testament möglich.

  • Der Erbvertrag wird zwischen dem Erblasser und den künftigen Erben abgeschlossen. Der Vorteil: Die Erben sind an die vertragliche Regelung gebunden und können diese beim Tod des Erblassers nicht mehr in Frage stellen. So kann etwa vereinbart werden, dass gemeinsame Kinder auf ihren Pflichtteil beim Tod des erstversterbenden Elternteils verzichten. Kinder aus erster Ehe kann der Erblasser durch einen Erbauskauf verbunden mit einem Erbverzicht abgelten und von der künftigen Erbengemeinschaft ausschliessen. Der Nachteil: Auch der Erblasser kann den Vertrag ohne Zustimmung aller Parteien nicht mehr ändern, selbst wenn sich die familiären Verhältnisse oder Vermögenssituation der Beteiligten wandeln.
  • Alternativ kann der Erblasser ein handschriftliches oder öffentlich beurkundetes Testament errichten, mit dem Vorteil, dass er es jederzeit einseitig ändern kann. Auch muss er die geplante Verteilung seines Nachlasses niemandem bekannt geben. Dadurch werden Auseinandersetzungen zu Lebzeiten des Erblassers vermieden, verlagern sich aber eventuell auf den Zeitpunkt nach seinem Tod.

Bei der Redaktion eines Testaments oder Erbvertrages ist es wichtig, die Verteilung des Nachlassvermögens unter Einhaltung der gesetzlichen Pflichtteilsrechte möglichst genau zu regeln, um den Erben wenig Interpretations- und Handlungsspielraum zu geben. Der Katalog der möglichen Regelungen ist gross und individuell: Erben bzw. Vermächtnisnehmer und ihre Ansprüche sind festzulegen, ev. verbunden mit Teilungsvorschriften hinsichtlich bestimmter Vermögenswerte. Weiter sollten grössere Schenkungen und Erbvorbezüge, vor allem an Erben und deren Behandlung im Nachlass erwähnt werden.  Zudem empfiehlt sich zur Vermeidung von Prozessen, die hinsichtlich der Bewertung von Liegenschaften sowie Beteiligungen an Gesellschaften anzuwendenden Grundsätze und Verfahren festzulegen. Solche Anweisungen können sanktioniert werden, indem Erben, die sich nicht daran halten, ausgeschlossen oder auf den Pflichtteil gesetzt werden.

Wann und wie sollte man das Thema Erben zum ersten Mal in der Familie ansprechen?

Je komplizierter die Familienverhältnisse oder die Zusammensetzung des künftigen Nachlassvermögens sind, desto mehr empfiehlt es sich, mit den Beteiligten über die Nachlassplanung zu sprechen. Ehegatten, eingetragene Partner oder Konkubinatspaare sollten das Thema zum gegenseitigen Schutz möglichst früh anschneiden. Zwischen Eltern und ihren Kindern ist ein solches Gespräch erst sinnvoll, wenn die Kinder volljährig sind. Alleinstehenden wird empfohlen, sich über den Kreis der gesetzlichen und pflichtteilsgeschützten Erben zu informieren, um feststellen zu können, ob sie an der gesetzlichen Regelung festhalten wollen oder welchen Spielraum sie für eine andere Verteilung ihres Nachlasses haben.

Lesen Sie mehr zum Thema, Pflichtteil, Erbe und mehr, bestellen Sie unsere Nachlass-Broschüre oder laden Sie unsere Testamentbeispiele runter.

Inhaltsverantwortliche:

David Becker

Wenn ich Content in Wort und Bild erarbeite, begeistert mich das grosse Ganze und berühren mich die feinen Details.

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