Testament, Legate und Erbschaft spenden

 
Erbschaft spenden und kommende Generationen fördern: Ihre Unterstützung schenkt Kindern in Not eine Zukunft und stärkt Familien weltweit.

Eine Frau sitzt mit einem Mädchen auf einer Bank.

Erbschaft spenden und so über das Lebensende hinaus Gutes für Kinder tun

Dank Ihrer Erbschaft oder Ihrem Legat werden gefährdete Kinder vor Vernachlässigung, Gewalt und Hunger geschützt. Sie schenken ihnen ein liebevolles Zuhause, Zugang zu medizinischer Versorgung und eine Ausbildung. Sie ermöglichen ihnen einen fairen Start in eine selbstständige Zukunft. 

  • Erbschafts- und Legatspenden jeglicher Grösse leisten einen wichtigen Beitrag für Kinder in Not. 
  • Nutzen Sie Ihren Handlungsspielraum im Testament: Verleihen Sie Ihrem letzten Willen Ausdruck. 
  • Regeln Sie Ihren Nachlass: Klarheit schafft Zufriedenheit bei allen Betroffenen.
  • Wichtig zu wissen: SOS-Kinderdorf ist von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.

Erfahren Sie mehr in unserer Nachlassbroschüre: 

Denken auch Sie manchmal daran, Ihre Angelegenheiten für Ihre Nachkommen rechtzeitig zu regeln, und wissen nicht, wie Sie die Aufgabe lösen sollen? Sie haben Recht: Darüber denkt man nicht gerne nach. Doch es lohnt sich, ein paar Stunden in dieses Thema zu investieren. 

Mit der Erbrechtsrevision per 1. Januar 2023 hat sich einiges geändert - eine gute Gelegenheit, sich zu informieren und entsprechend zu handeln.

Sie sind herzlich eingeladen an unseren Nachlass-Events teilzunehmen:

  • Dienstag, 1. September 2026, 14.00 bis 17.00 Uhr; Hotel Glockenhof, Sihlstrasse 33, 8001 Zürich; die Rechtsanwälte Dr. iur. Mirko Roš und Yves Endrass, Fachanwälte SAV Erbrecht der Kanzlei Stiffler & Partner in Zürich, zeigen Ihnen im Einführungsreferat auf, wie Sie ein Testament richtig verfassen.
  • Dienstag, 15. September 2026, 14.00 bis 17.00 Uhr; Heilsarmee, Laupenstrasse 5, 3008 Ber; Rechtsanwalt und Notar Markus Schärer der Kanzlei Von Graffenried AG Recht in Bern zeigt Ihnen im Einführungsreferat auf, wie Sie ein Testament richtig verfassen. 
Berücksichtigen Sie SOS-Kinderdorf in Ihrem Testament
  • Erbschaft spenden: Ihre nächsten Angehörigen haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen Teil Ihres Nachlasses. Neben dem Pflichtteil können Sie über eine freie Quote verfügen und beispielsweise SOS-Kinderdorf als Miterben berücksichtigen.     

  • Legat spenden: Mit einem Legat bzw. Vermächtnis können Sie SOS-Kinderdorf mit einer Bar- oder Sachspende (z.B. einer Liegenschaft) berücksichtigen. Mit dem Erlös aus einer Sachspende finanziert SOS-Kinderdorf seine Projekte. Der Erbanspruch Ihrer nächsten Angehörigen bleibt bei einem Vermächtnis bestehen.

Praktische Informationen rund um Testament und Erbrecht

Ihre persönliche Erbsituation 

Gesetzliche Erbfolge? Pflichtteil? Freie Quote? Erbschaft spenden? Wie regelt das Gesetz Ihre Erbsituation?  Nutzen Sie den anonymen und kostenlosen Testamentgenerator.  Sie erhalten innert Kürze eine Übersicht über Ihre persönliche Erbsituation und erfahren, welche Gestaltungsmöglichkeiten Ihnen offenstehen.

Gut zu wissen

Eine Revision des Erbrechts trat im Januar 2023 in Kraft (Beschluss Bundesrat 19.5.21). Sie hat unter anderem die freie Quote erhöht und Pflichtteile gesenkt. Eine ausführliche Erklärung zu diesen Auswirkungen finden Sie in unserer Nachlassbroschüre.

Erbinnen und Erben

Sie sind die gesetzlichen Nachfolgerinnen und Nachfolger der verstorbenen Person. Ohne eingesetzte Person für die Willensvollstreckung sind sie für die Erbteilung verantwortlich. 

Erbeinsetzung  

Wenn Sie weder verheiratet sind noch in eingetragener Partnerschaft leben, noch Nachkommen haben, können Sie über Ihr Erbe frei verfügen.  

Gesetzliche Erbinnen und Erben 

Die gesetzlichen Erbinnen und Erben sind Ihre Ehefrau oder Ihr Ehemann bzw. Ihre eingetragene Partnerin oder Ihr eingetragener Partner sowie Ihre nahen Verwandten (Ihre Kinder oder, falls Sie keine Kinder haben, Ihre Eltern oder dann Ihre Grosseltern).

Pflichtteil und freie Quote  

Der Pflichtteil laut Schweizerischem Zivilgesetzbuch (ZGB) beträgt bei 

  • Nachkommen (Kindern, Grosskindern, Urgrosskindern): je die Hälfte des gesetzlichen Erbteils (bis Ende 2022 betrug der Pflichtteil noch drei Viertel) 

  • Ehepartner:in oder eingetragene:r Partner:in: die Hälfte des gesetzlichen Erbteils 

Der Nachlass abzüglich aller Pflichtteile ist die freie Quote, worüber Sie frei verfügen können. 

Erbvertrag  

Ein Erbvertrag ist eine Vereinbarung zwischen Ihnen und einer oder mehreren Vertragsparteien. Er kann nur mit dem Einverständnis aller Vertragsparteien eingegangen, abgeändert oder aufgehoben werden.

Testament

Das Testament ist eine letztwillige Verfügung und legt fest, was mit dem Nachlass geschehen soll. Mit dem Testament können Sie jemanden als Erbin oder Erben einsetzen bzw. von der Erbschaft ausschliessen, Legate vermachen, Anordnungen für die Erbteilung erlassen oder eine Person für die Willensvollstreckung einsetzen. Liegt kein Testament vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. 

Vermächtnis/Legat  

Mit dem Vermächtnis (auch Legat genannt) vermachen Sie einer Person oder einer Organisation einen bestimmten Vermögenswert oder Gegenstand.  

Person für die Willensvollstreckung 

Der oder die eingesetzte Willensvollstrecker:in handelt in Ihrem Auftrag, verwaltet das Nachlassvermögen, bezahlt die Erbschaftsschulden zulasten des Nachlasses und führt die Erbteilung durch. Sie untersteht behördlicher Aufsicht. 

Gerne klären wir Ihre Fragen im persönlichen Gespräch

Marina Severino

Marina Severino

Verantwortliche Erbschaften
Ich habe SOS-Kinderdorf Schweiz durch einen Vortrag kennengelernt, der mich fasziniert hat. Danach habe ich mich mehr und mehr mit eurer Arbeit auseinandergesetzt. Was ich gelesen habe, hat mich überzeugt. Ihr macht einen grossartigen Job. Einer der Grundsätze eurer Organisation ist für mich entscheidend: Jedes Kind soll behütet, geliebt und in Sicherheit aufwachsen, und ihr schafft dafür die notwendigen Strukturen.

Barbara, 58 Jahre, hat SOS-Kinderdorf in ihrem Testament bedacht

Barbara Steiner hat SOS-Kinderdorf in ihrem Testament bedacht.