To the top button
Spenden

Spendenanlass

Anlass des Geschenks

Geburt

  • Geburt
  • Geburtstag
  • Andere

Ich spende

Spendenintervall

Monatlich

  • Monatlich
  • Vierteljährlich
  • Halbjährlich
  • Jährlich

Betrag

CHF

Bitte Betrag wählen oder eingeben

Herzlichen Dank, dass Sie mit Ihrer Spende die Programme der Stiftung SOS-Kinderdorf Schweiz unterstützen.

Unsere Anlagerichtlinien

Der Stiftungsrat hat das Anlagereglement im März 2014 genehmigt. Es regelt den Einsatz und die Verwaltung der für den laufenden Betrieb nicht benötigten finanziellen Mittel.

Anwendungsbereich

Das Anlagereglement legt die Organisation und Durchführung der Vermögensanlage fest. Es hat somit bindende Wirkung für alle mit der Organisation, Durchführung und Kontrolle der Anlagetätigkeit betrauten Organe, Personen und externe Firmen.

Ziele und Grundsätze dieses Anlagereglements orientieren sich an den Statuten der Stiftung. Es ergänzt und präzisiert die geltenden gesetzlichen Regelungen, die Stiftungsurkunde und die Stiftungsreglemente. Die Anlagerichtlinien BVV2 und die aufsichtsrechtlichen Vorgaben bestimmen den Risikorahmen.

Anlageziele

Die Anlage der verfügbaren Mittel ist unter Einhaltung der folgenden Grundsätze und Prioritäten zu tätigen:
• Liquidität
• Sicherheit
• Rentabilität
• Sozial- und Umweltverträglichkeit

Anlagestrategie

Die Anlagestrategie bleibt unbeeinflusst von kurzfristigen Marktbewegungen und situativ motivierten Markteinschätzungen. Die Organe der Stiftung verfolgen die Ertrags- und Risikoentwicklung hinsichtlich Zielkonformität und prüfen, ob wichtige betriebs- oder marktspezifische Veränderungen eine Anpassung der Strategie erfordern.

  • Die Vermögensanlagen erfolgen in liquiden, gut handelbaren und qualitativ hochstehenden Anlagen.
  • Die Vermögensanlagen werden auf verschiedene Anlagekategorien, Märkte, Branchen und Sektoren verteilt.
  • Die Vermögensanlagen erfolgen in Anlagen, die unter Berücksichtigung der Verwaltungskosten eine maximale Gesamtrendite abwerfen.

Positivkriterien

Einzelanlagen in Unternehmen, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit eine ganzheitliche und nachhaltige Entwicklung im ökologischen und sozialen Bereich verfolgen und durch eine professionelle Nachhaltigkeitsanalyse im Umwelt- und Sozialbereich geprüft wurden, sind zu bevorzugen. Generell wird der best-in-class Ansatz verfolgt.

Negativkriterien

Einzelanlagen im Unternehmen, die im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit die folgenden Kriterien erfüllen, sind zu vermeiden:

  • Verletzung von Menschenrechten inkl. wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Menschenrechte
  • Diskriminierung von Minderheiten
  • Entwicklung, Produktion oder Vertrieb von Waffen
  • Betreiben von Kernkraftwerken
  • Produktion oder Vertrieb von pornografischem Material
  • Produktion oder Vertrieb von Tabakwaren, Alkohol
  • Unlauteres Geschäftsgebaren
  • Unternehmen, die ökologischen Raubbau betreiben

Anlageorganisation und Verantwortlichkeiten

Die Bereiche „Festlegen der Strategie“, „Umsetzung“ und „Überwachung“ werden klar getrennt und nicht von den gleichen Personen wahrgenommen. Demnach ist für die Festlegung der Strategie der Stiftungsrat zuständig, für die Umsetzung die Finanzinstitute und für die Überwachung der Anlageausschuss. Die Wertschriftenanlagen werden nach der Rechnungslegungsnorm SWISS GAAP FER 21 bewertet.