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20.05.2020 Aktuelles Alle SOS-Kinderdorf Schweiz Weltweit Per Nachlass in die Zukunft investieren

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Testamentarische Zuwendungen helfen Kindern in Not. Fragen und Antworten rund um das Thema Erbschaft, Legate und Nachlass.

Mit einer testamentarischen Zuwendung können Sie die Zukunft über Ihr Leben hinaus mitgestalten und Bleibendes hinterlassen. Es ist eine wunderbare Gelegenheit, aus Dankbarkeit für ein gutes Leben etwas zurückzugeben. Die rechtzeitige Regelung des Nachlasses ist vielen Menschen ein Anliegen und steht oft weit oben auf der Pendenzenliste. Warum ist das Verfassen eines Testaments für viele von uns dennoch nicht einfach? Weil uns der Tod die Endlichkeit unseres Lebens bewusst macht? Pascale Hug, Ansprechpartnerin bei SOS-Kinderdorf Schweiz, beantwortet im Interview Fragen und gibt wertvolle Informationen.

«Alles Gute auf der Welt geschieht nur, wenn einer mehr tut, als er tun muss. Das Gute, was ich nicht tue, kann niemand für mich tun.»
Hermann Gmeiner, Gründer der SOS-Kinderdörfer

Das eigene Testament verfassen, wie geht das?

Ein eigenes Testament zu verfassen, ist am einfachsten. Diese eigenständige letztwillige Verfügung muss vom Erblasser von Anfang bis Ende mit Einschluss der Angabe von Jahr, Monat und Tag des Verfassens von Hand niedergeschrieben und unterzeichnet werden. Wichtig ist, dass Wille und Identität zweifelsfrei verständlich sind. Erben, begünstigte Personen oder Institutionen, zum Beispiel Kinderhilfswerke, sollten dabei möglichst vollständig mit Namen und Adresse angegeben werden. Ebenso wichtig ist es, dass das Wort «Testament» im Titel erwähnt wird und der Verfasser sein Geburtsdatum angibt. Ein Beispiel finden Sie in unserer Testamentsbroschüre, die wir Ihnen gerne zusenden.

Und wenn ich kein Testament mache?

Wenn kein Testament vorhanden ist, tritt automatisch das Zivilgesetzbuch in Kraft. Dies besagt, dass die Kinder und die Ehegattin bzw. der Ehegatte erben. Wenn jemand keine Verwandten hat und auch nicht verheiratet ist, erbt der Staat. Möchten Sie selbst bestimmen, wer mit Ihrem Nachlass begünstigt wird, verfassen Sie am besten ein Testament.

Brauche ich dafür einen Notar?

Nein, nur wenn es sich um ein öffentliches Testament handelt. Dieses muss von einer Urkundsperson – meistens einem Notar – in Gegenwart von zwei handlungsfähigen Zeugen beurkundet werden. Dabei ist zu beachten, dass weder Zeugen noch Beamte enge Verwandte des Erblassers sein dürfen. Im Testament darf man sie zudem ebenfalls nicht berücksichtigen.
Oft werden Testamente nicht rechtzeitig gefunden. Was empfehlen Sie? Deponieren Sie das Testament am besten bei Ihrer Wohnsitzgemeinde oder bei einem Notar, oder hinterlegen Sie es im Zentralen Testamentsregister.

Sind ein Legat und eine Erbschaft dasselbe?

Nein. Mit einem Legat wenden Sie einen festen Betrag bzw. einzelne Vermögensgegenstände zu. Mit einer Erbschaft hinterlassen Sie einen prozentualen Anteil Ihres Nachlasses, also Ihrer Vermögenswerte. Setzen Sie eine Institution, zum Beispiel SOS-Kinderdorf Schweiz, als Miterbin ein, wird sie neben den gesetzlichen Erben Mitglied der Erbengemeinschaft.

Und die Erbschaftssteuer?

SOS-Kinderdorf ist von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit. Damit ist sichergestellt, dass Ihr Erbe in vollem Umfang Kindern in Not zugutekommt.