Nachlass: So vermeiden Sie Erbstreit

18.08.2026 Weitere Themen

Wir haben mit Dr. Peter Isler, Fachanwalt für Erbrecht mit mehr als 40 Jahren Berufserfahrung, darüber gesprochen, welche Fehler bei der Testamenterstellung häufig gemacht werden und was er Vererbenden empfiehlt. Mit dem Ziel: Erbstreit vermeiden.

Was sind die häufigsten, vermeidbaren Fehler in einem Testament?

Unklare Formulierungen. Oft ist nicht eindeutig geregelt, wer welche Anteile am Nachlass erhält oder wem bestimmte Vermächtnisse zukommen. Gerade bei der gezielten Zuweisung einzelner Werte, etwa eines Geldbetrags, eines Gegenstands oder einer Liegenschaft, ist Klarheit entscheidend, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Ein weiterer häufiger Fehler betrifft die Form: Ein Testament sollte vollständig von Hand geschrieben sowie mit Ort, Datum und Unterschrift versehen sein. Wird dies nicht beachtet, kann das gesamte Testament ungültig sein. Auch bei Ehepaaren entstehen oft Unklarheiten, wenn nicht ausdrücklich festgelegt wird, was im Fall des Vorversterbens, Nachversterbens oder eines gleichzeitigen Todes gilt. Fehlen solche Differenzierungen, kann dies zu unerwünschten Ergebnissen bei der Nachlassverteilung führen.

Welche dieser Fehler führen am häufigsten zu Streit unter Erben?

Streit entsteht vor allem dort, wo Erwartungen und tatsächliche Regelungen auseinandergehen. Besonders konfliktanfällig sind Patchwork-Familien, etwa wenn Kinder aus erster Ehe und eine zweite Ehepartnerin aufeinandertreffen. Hier führen unklare Regelungen schnell zu Spannungen. Auch Erbvorbezüge, Zuwendungen zu Lebzeiten an einzelne Kinder, bergen Konfliktpotenzial. Ich empfehle, diese schriftlich, eventuell sogar im Testament, festzuhalten und zu bestimmen, ob diese ausgeglichen werden müssen oder nicht.

Was passiert, wenn ein Testament formale Mängel hat?

Bei groben formalen Mängeln ist es ungültig. Meist kann es jedoch durch Interpretation gerettet werden, zum Beispiel wenn ein Datum fehlt.

Bei welcher Familienkonstellation empfehlen Sie, das Testament zusammen mit einem Anwalt auszuarbeiten?

Wenn einzelne Kinder, sei es aus verschiedenen Ehen oder aus sonstigen Gründen, nicht gleichbehandelt werden sollen. Das kommt meist so rüber, als hätten die Eltern dieses Kind weniger gerngehabt als andere. Bei solchen Konstellationen kann es sich lohnen, einen Willensvollstrecker einzusetzen.

Aus Ihrer Erfahrung, werden die Testamente eher spät oder zu spät erstellt?

Testamente werden oft zu spät oder gar nicht erstellt, weil wir uns mit unserem eigenen Tod nur ungern auseinandersetzen.

Gibt es einen richtigen Zeitpunkt, wann ein Testament erstellt werden sollte? 

Ich empfehle, dann ein Testament zu erstellen, wenn es etwas zu vererben gibt. Und bitte nicht aufschieben. Nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit ist es vielleicht schon zu spät, noch ein Testament aufzusetzen. 
 

Können Sie ein Beispiel nennen, wo ein kleiner Fehler grosse Folgen hatte? 

Die Testamentsberatung war erfolgt. Das gemeinsam ausgearbeitete Testament lag als Vorlage in der Schublade. Und dann starb der Testator an einem plötzlichen Riss der Aorta. Und die verhassten Verwandten erbten alles.

Wenn die Kinder auf den Pflichtteil gesetzt werden und die Eltern damit über eine grössere freie Quote verfügen wollen, sollten die Eltern mit ihren Kindern darüber sprechen? 

Ja, auf jeden Fall. Und den Kindern gegenüber begründen, weshalb so gehandelt wird. Dies gilt insbesondere auch, wenn grössere Vermächtnisse an gemeinnützige Organisationen gehen sollen.

Wenn Sie nur drei Dinge nennen dürften: Was sollte jeder unbedingt richtig machen?

1. Zögern Sie nicht, ein Testament und dazu noch einen Vorsorgeauftrag und eine Patientenverfügung zu erstellen. Und hinterlegen Sie das Testament bei der offiziellen Stelle Ihres Wohnortes, damit es gefunden wird.
2. Orientieren Sie die Erben über Ihre letztwilligen Anordnungen, speziell wenn nicht alle gleichbehandelt werden. Die Betroffenen sollen es direkt aus erster Hand erfahren. Wenn keine falschen Erwartungen bestehen, gibt es keine Enttäuschungen. 
3. Soll das Erbe ausschliesslich an die Nachkommen fallen? Gibt es nicht noch andere Anliegen in Ihrem Leben, die Sie auch nach Ihrem Tod unterstützen wollen? 
4. Und erlauben Sie mir noch einen vierten Hinweis, falls Sie digital unterwegs sind: Halten Sie an einem auffindbaren Ort Ihr Passwort für Ihr Handy (Adressen, Fotos) und für Ihr Wallet (Bitcoins) fest. Ich habe schon erlebt, wie die Erben verzweifelt danach suchten.

 

 

Inhaltsverantwortlich:

David Becker

Content Manager

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